GKR-Mitglieder 2019-2025
Dittmann | Manuela |
Dittmann | Tim |
Freudenberg | Kerstin |
Nappert | Martina |
Pink | Christine |
Richter | Bettina |
Swoboda | Johannes |
Tomat | Steffen |
Trobisch | Achim |
Ulbrich | Ute |
Wagner | Uwe |
Wogawa | Volker |
Wolf-Berger | Esther |
Einführung des neuen Gemeindekirchenrates
Der neue Gemeindekirchenrat wurde am Sonntag, den 01.12.2019 um 10 Uhr im Gottesdienst in der Stadtkirche eingeführt.
Die Wahl von Ältesten wird im Abschnitt 2: Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde der Grundordnung der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz unter den Artikeln 15 - 28 geregelt (Wahl: Artikel 17 - 19, Aufgaben, Zusammensetzung, Einführung, Pflichtverletzung, Vorsitz, Sitzungen, Rechtsgeschäftliche Vertretung, Ausschüsse, Gemeindebeirat und Gemeindeversammlung) .
12 Personen gehören zum Leitungsgremium, dem GKR, unserer Gemeinde.
Zusammen mit den anderen GKR-Mitgliedern führen sie die Geschäfte. Das heißt, sie kümmern sich um die Planungen von Veranstaltungen und deren Durchführung, die Finanzen, die bauliche Unterhaltung. Sie kümmern sich um die Gestaltung unserer Gemeinde und unseres Friedhofes. Sie sind Ansprechpartner für Fragen und Belange der Gemeinde. Sie gestalten Gottesdienste und andere Feiern und und und …
Die Liste ließe sich noch lange fortführen. Die Möglichkeiten sich einzubringen sind vielfältig.
„Ich kann aktiv das Gemeindeleben mit gestalten. Ich kann mich mit Gleichgesinnten zu Ideen und Problemen beraten. Ich kann meinen Fähigkeiten entsprechende Aufgaben wahrnehmen.“
Jeder bringt sich mit seinen Gaben und Fähigkeiten ein. Zum Glück sind sie sehr vielfältig, so dass die verschiedensten Aufgaben auf viele Schultern verteilt werden können.“
„GKR ist für mich eine gute Form, Verantwortung zu übernehmen.“
„GKR bedeutet für mich:" Aktives Mitgestalten am Gemeindeleben. Meine Devise: Nicht meckern, machen!"
So beschreiben einige unserer Gemeindekirchenratsmitglieder (GKR) ihre Tätigkeit im Leitungsgremium unserer Gemeinde. Nach sechs Jahren geht in diesem Jahr die Amtszeit des GKRs zu Ende.
Der Gemeindekirchenrat (GKR) lenkt die Geschicke der Gemeinde und leitet sie. So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in Artikel 14. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrates gestalten des Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der GKR trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Baufgaben und Personal.
Schon ab 14 Jahren kann man sich in den GKR wählen lassen. Ein Höchstalter gibt es nicht.
Jedes Gemeindeglied ist eingeladen mitzumachen und sich als Kandidat zur Wahl aufstellen zu lassen. Sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Link gkr-ekbo.de.